Art. 66 Abs. 1 LPT
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BGer 1C_393/2016 · 05.12.2016AbgewiesenEin formell unzulässiger Rekurs gegen eine planungsrechtliche Entscheidung kann nicht allein wegen mangelnder Notifikation als zulässig erachtet werden, wenn die Betroffene Kenntnis von der Entscheidung hatte und nicht unverzüglich reagierte.UmzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.