Art. 66 Abs. 1 und 5 BGG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_192/2010 · 08.11.2010AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH fiel zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die kommunale Baubehörde bei der ästhetischen Würdigung einen geschützten Beurteilungsspielraum hatte.BaubewilligungBGer 1C_210/2008 · 26.06.2008AbgewiesenDas öffentliche Interesse an einer ufernahen Wegführung überwiegt die privaten Interessen der Eigentümer eines exponiert am Seeufer stehenden Ferienhauses, da die Beeinträchtigung der Privatsphäre hinnehmbar und durch Sichtschutzmassnahmen abmilderbar ist.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.