BGer 1C_210/2008
AbgewiesenEntscheid vom 26.06.2008
Das öffentliche Interesse an einer ufernahen Wegführung überwiegt die privaten Interessen der Eigentümer eines exponiert am Seeufer stehenden Ferienhauses, da die Beeinträchtigung der Privatsphäre hinnehmbar und durch Sichtschutzmassnahmen abmilderbar ist.
BGer 1C_210/2008 vom 26.06.2008 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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