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Art. 66 Abs. 2 LPAmm

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BGer 1C_75/2019 · 08.03.2019AbgewiesenEin Abbruchbefehl für ohne Bewilligung erstellte Bauten ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die materielle Rechtswidrigkeit manifest ist und keine Sanierungsbewilligung möglich wäre. Der Grundsatz der Legalität und die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet erfordern die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAuszonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.