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Art. 66 aLATC

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_222/2019 · 04.09.2020AbgewiesenDie Adoption eines Quartierplans, der die Dichte gegenüber dem allgemeinen Nutzungsplan erhöht, stellt keinen neuen Einzonungsakt dar, wenn der Grundstückscharakter bereits im PGA als baulandfähig festgelegt wurde. Eine inzidente Überprüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig, was hier nicht gegeben…GestaltungsplanEinzonungBGer 1C_455/2018 · 18.11.2019AbgewiesenEin Gestaltungsplan (Plan de quartier) kann von den Vorgaben des allgemeinen Nutzungsplans abweichen, sofern eine überzeugende Interessenabwägung vorliegt und die übergeordneten Planungsprinzipien eingehalten werden. Die Abweichung muss nicht nur sekundär sein, sondern kann auch grundlegender Natur sein, wenn sie auf einer sachgerechten…GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_213/2018 · 23.01.2019GutgeheissenDie Umstände haben sich im betroffenen Gebiet von Lutry (VD) so massgeblich verändert, dass die bestehende Zonenplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT anzupassen ist. Die Weigerung der Gemeinde, ein Quartierplanverfahren einzuleiten, sowie die darauf basierende Baubewilligung sind daher aufzuheben.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.