Art. 66 cpv. 1 LTF
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_652/2019 · 28.01.2020NichteintretenEine Entscheidung von Rinvio ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 LTF nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil droht oder eine sofortige Endentscheidung möglich ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Vorinstanz die Sache zur Anpassung der Norm an die Planungsziele zurückweist.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_593/2014 · 04.01.2016GutgeheissenEin Wiederherstellungsbefehl für illegal ausgeführte Aussenanlagen ist rechtmässig, wenn die Bauherrschaft trotz Aufforderung keine Sanierungsbewilligung einreicht und die Werke auf fremdem Grund liegen. Die Prüfung einer Sanierungsbewilligung ist entbehrlich, wenn diese offensichtlich nicht erteilt werden kann.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.