Art. 662 ZGB
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer BGE 147 II 309 · 01.01.2021GutgeheissenDer Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine solche Verwirkungsfrist würde den verfassungsmässigen Trennungsgrundsatz und die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in Frage stellen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.