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Art. 679 ZGB

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_671/2017 · 14.08.2018Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung muss alle geltend gemachten Schäden berücksichtigen; eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur Neubeurteilung.BGer BGE 123 II 481 · 17.09.1997AbgewiesenDie Flughafenplanung (Lärm- und Sicherheitszonen) und der Flugbetrieb führen trotz Nutzungsbeschränkungen und Lärmimmissionen zu keinem Entschädigungsanspruch, da die Grundstücke weiterhin wirtschaftlich sinnvoll als Gewerbeland nutzbar bleiben und kein schwerer Schaden vorliegt.EinzonungAuszonungUmzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.