Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 680 Abs. 1 ZGB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_455/2022 · 05.06.2023AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde muss zivilrechtliche Vorfragen zu Nutzungsübertragungen nicht abschliessend prüfen, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar sind. Die blosse Anfechtungserklärung einer Partei bewirkt nicht automatisch die Unwirksamkeit des Vertrags.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.