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Art. 69 Abs. 1 lit. a und b PBG/ZG

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BGer 1C_214/2022 · 09.08.2023AbgewiesenDie Wiederherstellung des bewilligten Zustands ist bei formell rechtswidrigen Abweichungen von einer Baubewilligung verhältnismässig und im öffentlichen Interesse, selbst wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.