Art. 69 Abs. 2 VRG
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_516/2022 · 13.06.2023AbgewiesenEin Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführen würde. Dies war im vorliegenden Fall nicht erfüllt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.