Art. 7 Abs. 1 lit. a LRS
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_598/2019 · 19.06.2020AbgewiesenEin Baugesuch für zwei Chalets in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungen (Crans-Montana) kann bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz glaubhaft und eine entsprechende Nachfrage im betroffenen Sektor nachweisbar ist. Ein offenkundiger Rechtsmissbrauch liegt nicht vor, wenn die objektiven Kriterien…BaubewilligungBGer 1C_73/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnungen als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen. Ein incidenter Planungscheck ist nur bei substantiellen Änderungen…BaubewilligungBGer 1C_77/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Tourismusregion ist zulässig, wenn eine hinreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im betroffenen Sektor besteht und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch der Bewilligung vorliegen. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Planungszone ist nur bei wesentlichen Änderungen…BaubewilligungPlanungszoneBGer 1C_78/2018 · 07.01.2019AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn eine ausreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im relevanten Sektor nachweisbar ist und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch vorliegen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 144 II 49 · 01.01.2018GutgeheissenBei Bauvorhaben in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil muss die Bewilligungsbehörde prüfen, ob eine hinreichende Nachfrage nach Erstwohnungen besteht; andernfalls liegt ein Rechtsmissbrauch vor, der zur Verweigerung der Baubewilligung führt.BaubewilligungBGer 1C_546/2015 · 23.06.2016GutgeheissenEin Abus de droit (Fraude à la loi) bei der Bewilligung einer Hauptwohnsitznutzung kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz von vornherein unmöglich oder unwahrscheinlich ist. Bei Einzelwohnungen in Gemeinden mit nachgewiesener Nachfrage nach Hauptwohnsitzen ist eine…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.