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Art. 7 Abs. 1 Starkstromverordnung

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
? A-7872/2010 · 17.10.2011GutgeheissenBei Eingriffen in BLN-Objekte und Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung muss die Interessenabwägung besonders sorgfältig erfolgen, insbesondere durch Prüfung aller Alternativen (inkl. Verkabelung) und umfassende Abklärung der Schutzzielrelevanz. Eine ungenügende Prüfung der Verkabelungsvariante durch die Fachbehörden…BGer 1C_398/2010 · 05.04.2011GutgeheissenBei der Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und energiewirtschaftlichen Belangen kann eine Teilverkabelung von Hochspannungsleitungen auch in Gebieten mittlerer Schutzwürdigkeit überwiegen, wenn technische Fortschritte die Kosten- und Betriebsnachteile der Verkabelung deutlich reduzieren und zusätzliche ökologische Vorteile…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.