Art. 7 Abs. 2 lit. a ZWG
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BGer 1C_252/2022 · 01.03.2024AbgewiesenEinliegerwohnungen gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a ZWG sind bewilligungsfähig, wenn eine aktive Gastgeberrolle der Eigentümerschaft möglich ist und die Nutzung für 'warme Betten' gewährleistet ist. Eine zwingende Unterordnung der Einliegerwohnungen gegenüber der Erstwohnung ist nicht erforderlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.