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Art. 7 Abs. 2 lit. a ZWG

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BGer 1C_252/2022 · 01.03.2024AbgewiesenEinliegerwohnungen gemäss Art. 7 Abs. 2 lit. a ZWG sind bewilligungsfähig, wenn eine aktive Gastgeberrolle der Eigentümerschaft möglich ist und die Nutzung für 'warme Betten' gewährleistet ist. Eine zwingende Unterordnung der Einliegerwohnungen gegenüber der Erstwohnung ist nicht erforderlich.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.