Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG
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Korpusmittel: 25%
BGer 1C_511/2018 · 03.09.2019Teilweise gutgeheissenTouristisch bewirtschaftete Wohnungen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b ZWG setzen einen räumlich und funktionell einheitlichen, hotelähnlich strukturierten Beherbergungsbetrieb voraus. Eine blosse vertragliche Verbindung mit einem entfernten Hotel genügt nicht, um die Anforderungen an einen strukturierten Beherbergungsbetrieb zu erfüllen.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.