Art. 7 Abs. 3 ZWG
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_137/2017 · 26.07.2017NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da den Beschwerdeführern kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Fristverlängerung für die Bauvollendung zusteht, weil ihnen im Obsiegensfall kein praktischer Nutzen entsteht.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.