Art. 7 Abs. 4 JSG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer BGE 151 II 304 · 01.01.2025AbgewiesenDie Erschliessung eines der letzten nicht erschlossenen Tobel mit einem Fuss- und Wanderweg stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in einen schutzwürdigen Lebensraum dar. Das Interesse am Erhalt des wertvollen Rückzugsgebiets für Brutvögel und Wildtiere überwiegt das Interesse an der Naherholung.BaubewilligungBGer 1C_217/2023 · 21.11.2024AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Lebensraums durch ein Fuss- und Wanderwegprojekt ist nur zulässig, wenn der Eingriff standortgebunden ist und einem überwiegenden Bedürfnis entspricht. Im vorliegenden Fall überwiegen die natur- und waldschutzrechtlichen Interessen gegenüber dem verkehrsplanerischen Interesse an der Wegverbindung.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.