Art. 7 BZO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_674/2019 · 29.04.2020GutgeheissenDie Baubewilligung darf nicht von der Beibringung von Näherbaurechten abhängig gemacht werden, wenn historisch bestehende Servituten die bauliche Situation bereits regeln und keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse bestehen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.