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Art. 7 USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_87/2020 · 16.07.2021AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Bauzone ist umweltschutzrechtlich zulässig, wenn die Lärmimmissionen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und keine wesentliche Änderung der Baute ohne Sanierung vorliegt. Sekundärimmissionen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Vorhaben direkt zuordenbar sind.BaubewilligungBGer 1C_611/2017 · 13.11.2018GutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt die Rekurslegitimation von Nachbarn gegen eine Wiederherstellungsverfügung in der Landwirtschaftszone, wenn diese durch Lärmimmissionen und andere Beeinträchtigungen besonders betroffen sind. Es verlangt eine globale Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG, die auch Lärmschutzbelange (LPE, OPB) einbezieht.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.