Art. 73 Abs. 3 LCAT
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BGer 1C_609/2017 · 04.12.2018AbgewiesenDie Qualität für ein kantonales Rechtsmittel in Raumplanungsangelegenheiten muss mindestens den Anforderungen des Bundesrechts (Art. 89 Abs. 1 LTF) entsprechen, darf aber kantonal weiter gefasst werden. Die Anwendung von Art. 15 Abs. 3 LAT durch die Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie die Einzonung einer Parzelle in eine…UmzonungEinzonungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.