Art. 73 BauG
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BGer 1C_356/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDie Auslegung von Art. 63 Abs. 1 BauG der Gemeinde Trimmis, wonach der Strassenabstand von 5 m nur für gemeindeeigene Strassen gilt, ist nicht willkürlich. Die Kosten für das kommunale Beschwerdeverfahren sind nicht kostenlos, und die Gebührenbemessung ist nicht willkürlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.