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Art. 73 RPGA

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_344/2023 · 07.11.2024GutgeheissenDie Gemeinde Lausanne durfte ein Bauprojekt aufgrund der ästhetischen Integrationsklausel (Art. 86 LATC, Art. 69 RPGA) ablehnen, da sie über eine weite Beurteilungsfreiheit in dieser Frage verfügt. Das kantonale Gericht überschritt seine Prüfungsbefugnis, indem es die gemeindliche Interessenabwägung durch seine eigene ersetzte.BaubewilligungBGer 1C_483/2018 · 13.05.2019AbgewiesenDie kantonale Instanz hat den Baubewilligungsentscheid zu Recht bestätigt, da die Anwendung des kommunalen Reglements (RPGA) nicht willkürlich war und die Vorhaben den baurechtlichen Vorgaben entsprachen. Ein incidenter Kontrollantrag der Nutzungsplanung wurde mangels hinreichender Umstände abgelehnt.BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.