Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 741 ZGB

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_590/2016 · 07.08.2017AbgewiesenEine Baubewilligung setzt voraus, dass das Baugrundstück erschlossen ist (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG). Die Erschliessung ist bundesrechtlich hinreichend, wenn die Zugänglichkeit für Benützer und öffentliche Dienste gewährleistet ist; kantonale und kommunale Vorgaben sind massgebend und werden nur auf Willkür überprüft.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.