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Art. 75 Abs. 1 KRG/GR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_527/2022 · 17.03.2023GutgeheissenDie Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie den Mehrlängenzuschlag nach Art. 40 Abs. 1 BG Flims auf alle Gebäudeseiten und Grundstücksgrenzen ausgedehnt hat, obwohl dieser nur für die Gebäudeseite mit Mehrlänge gilt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.