Art. 76 Abs. 1 KRG/GR
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BGer 1C_141/2023 · 12.06.2024GutgeheissenEin kantonaler Entscheid ist willkürlich und verletzt Art. 9 und Art. 29 Abs. 2 BV, wenn Dispositiv und Erwägungen sich widersprechen und die Rechtsfolgen nicht klar aus dem Dispositiv hervorgehen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.