Art. 77 Abs. 1 BauG/AI
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BGer 1C_77/2021 · 25.05.2021AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung von Balkonen und Sitzplätzen mit Unterschreitung des kantonalen Waldabstands (Art. 73 BauG/AI) setzt ausserordentliche Verhältnisse nach Art. 77 Abs. 1 BauG/AI voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Der angeordnete Rückbau ist verhältnismässig, da er dem Schutz des Waldes und Waldrandes dient und die…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.