Art. 77 Abs. 1 LATC
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BGer 1C_244/2017 · 17.04.2018AbgewiesenEin kontrollincidenter Eingriff in die Nutzungsplanung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die bloße Ankündigung einer künftigen Rückzonung oder die Überdimensionierung der Bauzone allein rechtfertigen keine Abweichung von der geltenden Planungsgrundlage.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 144 II 41 · 01.01.2018AbgewiesenEine vorgezogene Überprüfung der Planungsgrundlage im Baubewilligungsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse zulässig. Das Inkrafttreten der RPG-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 15 Abs. 2 RPG) allein rechtfertigt eine solche Überprüfung nicht, es müssen zusätzliche Umstände wie Lage,…BaubewilligungBGer 1C_326/2016 · 07.12.2017AbgewiesenEin Kontrolle incident der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig. Die Novelle der LAT vom 15. Juni 2012 allein rechtfertigt keinen solchen Kontrollbedarf, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten, die eine Anpassung des Plans erfordern.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.