Art. 77 LPAmm
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Korpusmittel: 25%
BGer 1C_480/2015 · 09.02.2016AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Baubewilligung für eine Umnutzung und Erweiterung eines Gebäudes in der Wohnzone, da die Vorinstanz weder das rechtliche Gehör verletzt noch willkürlich gehandelt hat.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.