Art. 78 Abs. 1 und 2 BV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_700/2013 · 11.03.2014NichteintretenDie Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS begründet keine Bundesaufgabe, sodass eine Verbandsbeschwerde mangels Legitimation nicht zulässig ist. Die Interessenabwägung obliegt den kantonalen Behörden, wobei die Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots im Einzelfall zu prüfen ist.BGer 1A.185/2006 · 05.03.2007AbgewiesenEin schwerer Eingriff in ein BLN-Gebiet ist unzulässig, wenn keine gleich- oder höherwertigen Interessen nationaler Bedeutung entgegenstehen. Die ENHK-Gutachten geniessen hohes Gewicht und konkretisieren die Schutzziele objektspezifisch.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.