BGer 1C_700/2013
NichteintretenEntscheid vom 11.03.2014
Die Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS begründet keine Bundesaufgabe, sodass eine Verbandsbeschwerde mangels Legitimation nicht zulässig ist. Die Interessenabwägung obliegt den kantonalen Behörden, wobei die Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots im Einzelfall zu prüfen ist.
BGer 1C_700/2013 vom 11.03.2014 (Nichteintreten)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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