Art. 79 Abs. 1 lit. d und h BauG (AR)
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BGer 1C_285/2017 · 27.10.2017AbgewiesenEin historisch oder volkskundlich wertvolles Einzelgebäude kann als Kulturobjekt nach kantonalem Recht geschützt werden, auch wenn seine äussere Erscheinung keine besondere bauhistorische Qualität aufweist. Die Verhältnismässigkeit von Denkmalschutzmassnahmen ist einzelfallweise zu prüfen, wobei finanzielle Interessen bei ausgewiesener…AuszonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.