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Art. 8 Abs. 2 LAT

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_691/2024 · 01.06.2026AbgewiesenEin Plan partiel d'affectation (PPA) für eine Deponie Typ A muss in der kantonalen Richtplanung verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Territorium und Umwelt hat und eine überregionale Koordination erfordert (Art. 8 Abs. 2 LAT). Fehlende interkantonale Abstimmung und ungenügende Berücksichtigung von…GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_240/2021 · 27.01.2023AbgewiesenEin Windparkprojekt mit nationalem Interesse an erneuerbarer Energie bedarf einer ausreichenden Verankerung im kantonalen Richtplan (Art. 8 Abs. 2 LAT, Art. 8b LAT) und einer vollständigen Interessenabwägung. Ohne abschliessende Koordination mit den Schutzinteressen (IFP, Biotopschutz) kann ein Teilnutzungsplan nicht genehmigt werden.GestaltungsplanBaubewilligungRichtplanungBGer 1C_5/2017 · 22.06.2018AbgewiesenEin Sondernutzungsplan für eine neue Kiesgrube kann nicht auf eine veraltete kantonale Richtplanung gestützt werden; diese muss vor der Genehmigung des Sonderplans überprüft und angepasst werden (Art. 9 LAT).SondernutzungsplanRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.