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Art. 80 LATC

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_451/2024 · 25.04.2025AbgewiesenEin nicht zonenkonformer Umbau innerhalb der Bauzone kann nach kantonalem Recht (Art. 80 LATC) bewilligt werden, wenn keine sensible Beeinträchtigung der Zone oder Verschlechterung der Nachbarschaftsverhältnisse eintritt. Die Bewertung der Nachteile für den Nachbarn unterliegt nur beschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_334/2024 · 11.03.2025AbgewiesenDie Auszonung von nicht bebauten, mit Reben bepflanzten Parzellenteilen aus der Bauzone in eine geschützte Rebzone zur Reduktion einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf Art. 15 Abs. 2 LAT gestützt ist und öffentliche Interessen (z. B. Schutz eines IFP-Objekts) überwiegen.AuszonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_634/2020 · 31.08.2021AbgewiesenDie Schutzgarantie für bestehende Bauten nach Art. 23 RPE (situation acquise) erstreckt sich auf die tatsächlichen Abmessungen der Gebäude zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Plans, nicht nur auf die im Plan eingezeichnete Emprise. Die Anwendung dieser Regelung ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf die effektive Situation stützt.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.