Art. 81 Abs. 1 BGG
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_203/2016 · 19.08.2016AbgewiesenDie Legitimation zur Beschwerde gegen ein Bauvorhaben setzt eine spezifische Beziehungsnähe und einen praktischen Nutzen voraus; bei grösseren Entfernungen muss die Betroffenheit konkret glaubhaft gemacht werden.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.