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Art. 81 GSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_185/2016 · 06.07.2016AbgewiesenEin Hochwasserschutzprojekt (Geschiebesammler) und eine Restwassersanierung eines Bachs können unabhängig voneinander realisiert werden, wenn sie sich nicht gegenseitig bedingen. Die Enteignung für eine Zufahrtsstrasse ist vertretbar, wenn Alternativen technisch oder wirtschaftlich nachteilig sind.BaubewilligungEnteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.