Art. 82 Abs. 1 lit. a BGG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_586/2020 · 03.03.2022AbgewiesenEin Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) durch einen Gestaltungsplan ist rechtmässig, wenn er auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit umfasst die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Eingriffs.GestaltungsplanEnteignungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.