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Art. 82 lit. a LTF

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_174/2025 · 13.04.2026AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Wohnraumschaffung und Grünflächenanforderungen fiel zugunsten der Wohnraumversorgung aus, da die Abweichung von Art. 13 RPUS durch die dringende Wohnungsnot in Genf gerechtfertigt war.BGer 1C_350/2021 · 17.06.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen baulicher Nutzung und Schutz des ISOS-Perimeters fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die konkrete Integration in das bestehende, bereits stark überformte Quartier keine landschaftliche oder ästhetische Beeinträchtigung darstellte und die Erschliessung den Anforderungen von Art. 19 LAT genügte.BGer 1C_246/2019 · 11.10.2019AbgewiesenDie Annulation einer erleichterten Einbürgerung wegen unwahrer Angaben zur ehelichen Gemeinschaft setzt voraus, dass die Naturalisation durch vorsätzlich falsche Angaben oder bewusste Verschleierung wesentlicher Tatsachen erwirkt wurde. Eine rasche Trennung nach der Einbürgerung begründet eine widerlegbare Vermutung für das Fehlen einer…BGer 1C_74/2018 · 12.04.2019GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 LAT erfordert eine vollständige Prüfung der Alternativen und eine detaillierte Gewichtung der betroffenen Interessen, insbesondere des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung der Bewilligung.BGer 1C_587/2017 · 19.03.2018AbgewiesenDie Péremption eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 118 LATC ist bei Nichtbeginn der Bauarbeiten innerhalb der Frist rechtmässig, selbst wenn vorbereitende Massnahmen oder Investitionen getätigt wurden. Der Grundsatz der Rechtsklarheit überwiegt hier das Vertrauensinteresse des Bauherrn.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.