BGer 1C_174/2025
AbgewiesenEntscheid vom 13.04.2026
Die Interessenabwägung zwischen Wohnraumschaffung und Grünflächenanforderungen fiel zugunsten der Wohnraumversorgung aus, da die Abweichung von Art. 13 RPUS durch die dringende Wohnungsnot in Genf gerechtfertigt war.
BGer 1C_174/2025 vom 13.04.2026 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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