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Art. 82bis BauG/SG

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BGer 1C_440/2015 · 21.01.2016AbgewiesenDie Zustimmung der Nachbarin im Kaufvertrag zu einem Anbau im Sinne von Art. 27 BauR der Gemeinde Uznach entfaltet keine Wirkung, wenn der tatsächliche Bau nicht als Anbaute, sondern als Erweiterung der Hauptbaute qualifiziert wird und zudem der zwingende Grenzabstand von 3 m für teilweise bewohnte Räume unterschritten wird.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.