Art. 84 Abs. 2 OG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.108/2004 · 17.11.2004Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Vertrauensschutz des Bauherrn und dem Schutz der Nachbarn vor übermässigen Geruchsimmissionen ist im Rahmen des Widerrufs einer formell rechtskräftigen, aber materiell rechtswidrigen Baubewilligung vorzunehmen. Ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn…BaubewilligungBGer 1A.17/2003 · 19.05.2003AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen öffentlichem Interesse an rationeller Wohnbauförderung (Art. 3, 7 WEG) und privaten Eigentumsinteressen fiel zugunsten des öffentlichen Interesses aus, da der Einbezug der Parzelle für eine optimale Erschliessung und bauliche Nutzung des Gebiets erforderlich war.Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.