Art. 86 Abs. 1 BGG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_590/2019 · 13.11.2020NichteintretenEin Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn noch eine Bedingung (hier: Genehmigung des Umgebungsplans) aussteht, die für die praktische Wirksamkeit der Bewilligung entscheidend ist und der Baubehörde dabei ein Entscheidungsspielraum verbleibt. Ein Zwischenentscheid ist nur direkt anfechtbar, wenn ein nicht wieder…BaubewilligungBGer 1C_652/2017 · 20.08.2018NichteintretenDas Bundesgericht ist für die Anfechtung einer Allgemeinverfügung in Form eines Gewässerschutzreglements funktionell unzuständig, wenn keine kantonale gerichtliche Vorinstanz entscheidet (Art. 82 lit. a i.V.m. Art. 86 Abs. 1 und 2 BGG).BGer 1C_302/2017 · 06.02.2018NichteintretenEin Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführt und damit Aufwand spart. Fehlt dies, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_169/2016 · 18.08.2016GutgeheissenDie Vorinstanz verletzte das Willkürverbot, indem sie ohne sachliche Gründe von der etablierten Rechtsprechung zu § 125 Abs. 1 Anhang PBG abwich und eine Unterniveaubaute als privilegiert einstufte, obwohl diese an einzelnen Punkten mehr als 1 m über das gewachsene Terrain hinausragte. Die Baubewilligung ist daher zu verweigern.BaubewilligungBGer 1C_30/2016 · 21.06.2016AbgewiesenEine interzonale Ausnützungsanrechnung innerhalb desselben Grundstücks ist zulässig, wenn eine kantonale Verordnung dies gestützt auf eine ausreichende Delegationsnorm vorsieht und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.