Art. 86 Abs. 1 Bst. a LTF
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_24/2017 · 09.06.2017AbgewiesenDie Entschädigung für eine Enteignung durch die Begründung einer Leitungsdienstbarkeit ist nach der Differenzmethode zu berechnen, wobei die Wertminderung der Restparzelle aufgrund der neuen Hochspannungsleitung zu berücksichtigen ist.EnteignungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.