Art. 86 Abs. 1 lit. d Abs. 2 BGG
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0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_430/2025 · 21.05.2026NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rügen nicht hinreichend begründet sind und keine nicht wieder gutzumachenden Nachteile vorliegen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.