Art. 86 Abs. 2 BGG
7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_91/2026 · 23.02.2026NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder kein bedeutender Aufwand im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG dargelegt wird.BaubewilligungBGer BGE 147 II 300 · 01.01.2021NichteintretenDie Kleinsiedlungsverordnung des Kantons Thurgau ist materiell als Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG zu qualifizieren und unterliegt daher den Rechtsschutzanforderungen von Art. 33 RPG, nicht aber der Erlassbeschwerde nach Art. 82 lit. b BGG.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_65/2019 · 30.03.2020NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine ungenügend begründete Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin die vorinstanzlichen Erwägungen nicht hinreichend widerlegt und keine rechtsgenügliche Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG vorbringt.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_537/2018 · 28.05.2019NichteintretenDer Beschluss des Regierungsrats über die Anpassung des Inventars der Fruchtfolgeflächen (FFF) unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, da es sich um eine justiziable Rechtsfrage handelt und nicht um einen Entscheid mit vorwiegend politischem Charakter.BGer 1C_260/2018 · 04.10.2018NichteintretenEin Entscheid über die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung und Anpassung eines Gestaltungsplans nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist justiziabel und hat keinen vorwiegend politischen Charakter im Sinne von Art. 86 Abs. 3 BGG. Die Beschwerde ist daher an das zuständige kantonale Gericht zu überweisen.GestaltungsplanBGer 1C_652/2017 · 20.08.2018NichteintretenDas Bundesgericht ist für die Anfechtung einer Allgemeinverfügung in Form eines Gewässerschutzreglements funktionell unzuständig, wenn keine kantonale gerichtliche Vorinstanz entscheidet (Art. 82 lit. a i.V.m. Art. 86 Abs. 1 und 2 BGG).BGer 1C_530/2017 · 25.06.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen einen kantonalen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Entscheid im Rahmen einer Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar bleibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.