Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 86 RLST

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_499/2025 · 18.02.2026Teilweise gutgeheissenDie Priorität III des Art. 27bis NAPR (100-m-Schutzzone um sensible Gebäude) verletzt das Prinzip der Vorrangigkeit des Bundesrechts, da die Schutzbedürfnisse von Schulen bereits erschöpfend durch das Bundesumweltrecht (ORNI) geregelt sind und die starre Distanzregelung die Standortwahl für Mobilfunkantennen unnötig einschränkt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_133/2019 · 09.06.2020GutgeheissenDie kantonalen Normen zu Ausnahmen für bestehende, nicht konforme Bauten (Art. 66 LST, Art. 86 RLst) sind im Kanton Tessin direkt anwendbar und gehen kommunalen Regelungen vor. Eine kommunale Norm, die weitergehende Ausnahmen zulässt, ist unanwendbar, wenn sie mit kantonalem Recht kollidiert.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.