Art. 86 RPBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_203/2017 · 25.10.2017AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass das Kantonsgericht eine Formulierung in Art. 7 GBR (Ortsbildschutzperimeter) ohne vorgängige Anhörung der Betroffenen ändern durfte, da die Änderung geringfügig war und der Gehörsanspruch durch das kantonsgerichtliche Verfahren geheilt wurde. Die gewählte Formulierung ist nicht willkürlich.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.