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Art. 86 RPBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_203/2017 · 25.10.2017AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass das Kantonsgericht eine Formulierung in Art. 7 GBR (Ortsbildschutzperimeter) ohne vorgängige Anhörung der Betroffenen ändern durfte, da die Änderung geringfügig war und der Gehörsanspruch durch das kantonsgerichtliche Verfahren geheilt wurde. Die gewählte Formulierung ist nicht willkürlich.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.