Art. 87 Abs. 1 BauG
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VGer SG B 2004/173 · 05.07.2005AbgewiesenEin Abbruchverbot für die Villa Wiesenthal ist gerechtfertigt, da weder der Überbauungsplan noch eine vorsorgliche Freihaltefläche oder das Bedürfnis nach Rechtssicherheit für Investoren das Interesse an der Erhaltung der schutzwürdigen Villa überwiegen.GestaltungsplanKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.