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VGer SG B 2004/173

Abgewiesen

Entscheid vom 05.07.2005 · Kanton SG

Ein Abbruchverbot für die Villa Wiesenthal ist gerechtfertigt, da weder der Überbauungsplan noch eine vorsorgliche Freihaltefläche oder das Bedürfnis nach Rechtssicherheit für Investoren das Interesse an der Erhaltung der schutzwürdigen Villa überwiegen.

VGer SG B 2004/173 vom 05.07.2005 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.