Art. 87 OG
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BGer BGE 116 IA 181 · 30.05.1990NichteintretenEin Zwischenentscheid im Baulandumlegungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirkt; die Eigentumsgarantie (Art. 22ter BV) hat hier keine selbständige Bedeutung, wenn die Prüfung auf Willkür beschränkt bleibt.GestaltungsplanKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.