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BGer BGE 116 IA 181

Nichteintreten

Entscheid vom 30.05.1990

Ein Zwischenentscheid im Baulandumlegungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur bewirkt; die Eigentumsgarantie (Art. 22ter BV) hat hier keine selbständige Bedeutung, wenn die Prüfung auf Willkür beschränkt bleibt.

BGer BGE 116 IA 181 vom 30.05.1990 (Nichteintreten)
Planungsanlass
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.